Beschreibung
Die Herkunft der süßen Pflanze

Stevia rebaudiana
Die Geschichte der Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni (im Folgenden Stevia) reicht mehrere Jahrhunderte zurück. Stevia kommt ursprünglich aus dem Hochland von Amambay in Paraguay und wurde seit altersher von den dort ansässigen Guarani-Indianern für Süßzwecke als Nahrungsmittel genutzt. Die indianische Bezeichnung „Kaa-He-e“, was soviel bedeutet wie „Süßes Kraut“, wird noch heute in Paraguay benutzt. In Paraguay werden Blätter von Stevia rebaudiana meist zusammen mit Mate zu einem Teegetränk bereitet, das kalt getrunken im Sommer hervorragend den Durst löscht. Dabei konsumieren die Einwohner Paraguays durchschnittlich acht Kilo dieses Tees pro Jahr. Stevia Blätter, die eine 20- bis 30-mal größere Süßkraft als Zucker haben, werden üblicherweise zum Süßen genutzt. Bis heute sind dort weder Allergien noch andere Gesundheitsstörungen bekannt, die auf den Konsum der Blätter zurückzuführen wären.
Stevia ist ein mildes Diuretikum, das hilft, den Harnsäurespiegel zu senken, der einzige Süßstoff, der den Körper nicht ansäuert.
Stevia Blätter und die fragwürdige Zulassungssituation
Als Lebensmittelzusatzstoff ist dieses reine Naturprodukt der Stevia rebaudiana in der EU bislang laut Novelfood-Verordnung noch nicht zugelassen. Diese besagt, dass alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswerten Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden als neuartige Lebensmittel anzusehen sind und somit eine spezielle Zulassung benötigen.
Da Steviablätter vor 1997 in Europa traditionell nur in Tee eingesetzt wurden, sind diese bisher auch nur in Tee und teeähnlichen Erzeugnissen zugelassen.Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die gesundheitliche Unbedenklichkeit durch die gegenwärtige Informationslage noch nicht ausreichend sei. Das Verwaltungsgericht München bescheinigte den Stevia Blättern jedoch in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil, dass diese bereits vor Inkrafttreten der Verordnung in nennenswertem Umfang konsumiert worden waren. Grundsätzlich stellt sich sicherlich die Frage, wieso ein in zahlreichen Studien nachgewiesenermaßen gesundheitsgefährdender, synthetischer Süßstoff wie Aspartam zugelassen ist, einem gesunden Zuckerersatz natürlichen Ursprungs wie Stevia, jedoch die Zulassung verweigert wird.
Wichtiger Hinweis: Aus genannten Gründen müssen wir vom Verzehr des Produktes abraten.
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